Kreisverwaltung legt Katalog von Lockerungen und Ausführungsbestimmungen der Corona-Beschränkungen vor: Restaurants dürfen wieder Gäste begrüßen: Kreisverwaltung legt Katalog von Lockerungen vor
Kreisverwaltung legt Katalog von Lockerungen und Ausführungsbestimmungen der Corona-Beschränkungen vor
Restaurants dürfen wieder Gäste begrüßen: Kreisverwaltung legt Katalog von Lockerungen vor
Ab Mittwoch können Gastronomen ihre Betriebe wieder öffnen – unter strengen Voraussetzungen. Marian Ristow
Kreis Bad Kreuznach. Ab kommenden Mittwoch treten eine Reihe von Lockerungen der bisherigen Corona-Beschränkungen in Kraft. Die Kreisverwaltung hat einen ganzen Katalog an Bestimmungen veröffentlicht, die ab dann gelten. So darf der Bad Sobernheimer Barfußpfad wieder genutzt werden, der Übungsbetrieb im Sport ist wieder weitestgehend möglich und vieles mehr:
Lesezeit 2 Minuten
Sportangebote (und damit auch der Übungsbetrieb im Mannschafts- und Ballsport) sind im Freien mit Ausnahme des Wassersports möglich. Sie dürfen jedoch nur im Freien und unter Einhaltung von Mindestabstand und Hygieneregeln stattfinden.