Kreis Bad Kreuznach

Regeln gelten im Kreis Kreuznach fort: Corona-Verfügung verlängert bis 25. April

Coronavirus-Schnelltest
Bei einem Corona-Schnelltest wird eine Lösung auf eine Testkassette aufgeträufelt. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Die Allgemeinverfügung des Kreises auf Grundlage der Corona-Rechtverordnung des Landes wurde am Montag bis zum 25. April verlängert.

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Demnach gelten die Corona-Bestimmungen vom 25. März fort, die in Kraft traten, weil die Inzidenz von 50 überschritten worden war. Sie behalten so lange ihre Gültigkeit, bis eine neue Allgemeinverfügung erlassen wird.

Alleine die Inzidenz über die Zahl 50 beziehungsweise 100 führt noch nicht zu neuen Regeln. Dazu sind immer Allgemeinverfügungen notwendig.

Damit bleibt die Außengastronomie zunächst geöffnet, Fitnessstudios und Sport im Innenbereich bleiben untersagt, Angebote der Jugendarbeit sind weiter möglich. cob