Gewobau: Stadtrat wählt künftig elf Vertreter für den Aufsichtsrat - Dissens über Verfügungssumme
Rechtskonforme Satzung mit drei Jahren Anlaufzeit
Mit Sicherheitsabstand und Maskenpflicht tagte der Stadtrat am Donnerstagabend im Kurhaus. Das bekam gute Kritiken, Technik und Räumlichkeiten eigneten sich gut um eine Sitzung abzuhalten.
Marian Ristow

Bad Kreuznach. Während die rechtlichen Unsicherheiten rund um den Gesellschaftervertrag der städtischen Gewobau dafür gesorgt haben, dass fast drei Jahre lang politisch über eine Satzungsänderung debattiert wurde, ging es nun im August schlag auf Schlag. Mit Schreiben vom 25. August signalisierte die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) grünes Licht für die von der Gewobau selbst erarbeitete Neufassung der Satzung. Diese wurde nach Eingaben von Stadtrat, ADD und Landesrechnungshof überarbeitet. Und in seiner Sitzung am Donnerstagabend hat nun auch der Stadtrat der neuen Satzung zugestimmt – einstimmig, bei sechs Enthaltungen. Das war wichtig, denn nun kann die bereits erfolgreiche Gesellschaft ruhig weiter arbeiten.

Lesezeit 3 Minuten
Tiefschürfende Veränderungen gibt es keine. Allerdings hat die Stadt als Mehrheitseigner nun mehr Stimmen im Aufsichtsrat. Von 18 Sitzen im Aufsichtsrat stellt die Stadt zwölf. Elf Mitglieder wählt der Stadtrat, die Oberbürgermeisterin ist geborenes Mitglied und automatisch die Aufsichtsratsvorsitzende.

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