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Kreis Bad Kreuznach

Rauswurf bei der Polizei war Gericht zu hart: Justiz gibt Ex-AfD-Mann Lutz Haufe Recht

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Lutz Haufe (62) hat sich zwar als Beamter nicht immer wohlverhalten, aber eine Dienstenthebung war nicht angebracht. So sieht es das Verwaltungsgericht Trier. Foto: Lutz Haufe

Der frühere AfD-Kreistagsabgeordnete Lutz Haufe hat im Zwist mit seinem Arbeitgeber, dem Staat, am Verwaltungsgericht Trier Rückendeckung bekommen: Die Dienstenthebung des Kriminalbeamten und die Einbehaltung von Dienstbezügen durch das Polizeipräsidium waren nicht gerechtfertigt.

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Lutz Haufe ist nun natürlich erleichtert, und er fühlt sich bestätigt. Das Verwaltungsgericht Trier hat die vom Polizeipräsidium Mainz zum 18. August ausgesprochene "vorläufige Dienstenthebung" als  nicht gerechtfertigt gewertet. Ein entsprechender Beschluss des Gerichts erging nun. Es steht dem Polizeipräsidium offen, den Weg zum Oberverwaltungsgericht zu gehen. Der 62-jährige Haufe steht ...