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Kreis Bad Kreuznach
Rauswurf bei der Polizei war Gericht zu hart: Justiz gibt Ex-AfD-Mann Lutz Haufe Recht
Lutz Haufe ist nun natürlich erleichtert, und er fühlt sich bestätigt. Das Verwaltungsgericht Trier hat die vom Polizeipräsidium Mainz zum 18. August ausgesprochene "vorläufige Dienstenthebung" als nicht gerechtfertigt gewertet. Ein entsprechender Beschluss des Gerichts erging nun. Es steht dem Polizeipräsidium offen, den Weg zum Oberverwaltungsgericht zu gehen.
Der 62-jährige Haufe steht ...