62-jähriger Bad Kreuznacher hat nun lebenslanges Tierhalteverbot: Prozess: Hohe Geldstrafe für Jäger, der erlegte Tiere vergammeln ließ
62-jähriger Bad Kreuznacher hat nun lebenslanges Tierhalteverbot
Prozess: Hohe Geldstrafe für Jäger, der erlegte Tiere vergammeln ließ
Uwe Anspach/picture alliance/dpa
Bad Kreuznach. Das weitläufige Anwesen eines 62-jährigen Jägers in Bad Kreuznach war bei der Durchsuchung im April 2019 übersät mit Tierkadavern in den unterschiedlichsten Verwesungsstadien. Aufgebrochenes Wild, tote Jungfüchse auf einem Haufen im Schlachtraum, verendete Kaninchen in einem Taubenschlag und Wildschweinkadaver im Hundezwinger, so fanden Polizeibeamte und Mitarbeiter der Kreisverwaltung den Gutshof vor.
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Die Zustände waren Gegenstand in einem Verfahren gegen den 62-Jährigen, das jetzt nach sechs Verhandlungstagen mit einem Urteil endete. Der Jäger wurde wegen unerlaubten Umgangs mit Abfällen und Verstößen gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen á 30 Euro und zu einer Geldbuße von 5000 Euro verurteilt.