32-Jähriger Wiederholungstäter zu Bewährungsstrafe verurteilt - Mann hat eine Substitutionsprogramm begonnen
Prozess am Amtsgericht Bad Kreuznach: Schmuck für Heroinkonsum gestohlen
Eine goldfarbene Justitia-Figur
Eine goldfarbene Justitia-Figur. Foto: Britta Pedersen/ZB/dpa/Symbolbild
Britta Pedersen/ZB/dpa/Symbolbild. dpa

Bad Kreuznach. Die Auslage eines Schmuckgeschäftes in der Mannheimer Straße war in der Nacht zum 29. Januar 2020 Zielscheibe für einen 32-jährigen suchtkranken Bad Kreuznacher. Weil er dringend Heroin brauchte, schlug er die Scheibe des Ladengeschäftes ein und griff sich unter anderem Trauringe, Ohrringe und Colliers in einem Gesamtwert von 4260 Euro. Jetzt wurde er dafür vom Amtsgericht Bad Kreuznach zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Weil er seit vielen Jahren Heroin konsumiert, soll er begleitend eine Therapie absolvieren.

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Der Angeklagte hatte offenbar mit einem Kuhfuß, der auch sichergestellt worden war, die Verglasung zerstört und allein damit einen Schaden von 2500 Euro angerichtet. Als er die Auslage ausräumte, verletzte er sich und hinterließ eine Blutspur an einem Ausstellungstischchen.

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