EU-Notfallverordnung bremst Flächenplanung für die Windenergie
Problem für VG Rüdesheim: EU-Notfallverordnung bremst Windkraftplanung
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Durch die EU-Notfallverordnung wird die Planung zur Ausweisung von Flächen für Windenergie in der VG Rüdesheim wieder zurückgeworfen. Insbesondere bei Flächen mit Waldanteil, wie hier auf dem Zollstock, könnte es Konflikte mit dem Artenschutz geben. Foto: Christine Jäckel
Christine Jäckel. christine jäckel

Rüdesheim. Die Windrad-Wende in der Verbandsgemeinde muss erneut eine Hürde nehmen, die zeitlichen Verzug für die Pläne bedeutet. „Die Offenlage der Teilfortschreibung Windenergie ist gestoppt“, teilte Bürgermeister Markus Lüttger in der Sitzung des Verbandsgemeinderates mit. Grund ist ausgerechnet die EU-Notfallverordnung, die für die Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien sorgen soll.

Da die VG mit ihrem Vorhaben zur Ausweisung von Flächen für die Nutzung der Windenergie noch im Planungsstadium ist, wird sie von der EU-Verordnung kalt erwischt. Denn diese regelt neu, das artenschutzrechtliche Prüfungen im Planungsverfahren zu prüfen sind und nicht mehr wie bisher im Genehmigungsverfahren.

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