Bad Kreuznach
Parken: BGK rechtfertigt die Gebührenerhöhung

Wer auf dem Neuruppiner Platz parken will, muss seit dem 1. Januar auch an Sonntagen ein Ticket ziehen. Diese Reglung gilt für alle innenstadtnahen Parkplätze in der Tarifzone 2. Die BGK macht hohe Unterhaltungskosten geltend - unter anderem für die Bäume im Vordergrund.

Carsten Zillmann

Bad Kreuznach. Seit dem 1. Januar gilt in Bad Kreuznach das neue Parktarifsystem. Das Parken ist seitdem spürbar teurer geworden. Wer sonntags sein Auto auf innenstadtnahen Flächen wie dem Neuruppiner Platz abstellt, bezahlt nun grundsätzlich. Das sorgte bei einigen Lesern für Unverständnis. Dietmar Canis, der Geschäftsführer der Kreuznacher Beteiligungsgesellschaft (BGK), rechtfertigte die Erhöhung im Pressegespräch als angemessen.

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Von unserem Reporter Carsten Zillmann „Grundsätzlich ist es nie populär, neue Gebühren zu erheben“, sagte Canis, und zählt die Kostenfaktoren für den Parkplatz neben der Fußgängerzone auf. Markierungen und Parkscheinautomaten müssen demnach erneuert werden.

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