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Koblenz/Bad Kreuznach

OVG gibt Verdi recht: Verkaufsoffener Sonntag zum Kreuznacher Herbstmarkt 2018 verstieß gegen Sonntagsschutz

Die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags durch die Stadt Bad Kreuznach am 28. Oktober 2018 aus Anlass des erstmals veranstalteten Herbstmarkts war rechtswidrig. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

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Nach dem Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz müssen Verkaufsstellen an Sonntagen grundsätzlich geschlossen sein. Abweichend hiervon können Städte durch Rechtsverordnung an höchstens vier Sonntagen im Jahr eine Öffnung der Geschäfte zulassen, wobei allerdings bestimmte Sonntage – etwa Ostersonntag und die Adventssonntage im Dezember – ausgenommen sind, und die Öffnungszeit fünf Stunden nicht überschreiten ...