Bosenheim
Ortsbeirat Bosenheim: Stadt muss Eigentümer des Bades bleiben

Bosenheim - Die Bosenheimer sehen einer gerichtlichen Klärung des Schließungsbeschlusses des Stadtrats zum Bosenheimer Bad gelassen entgegen. Rechtsanwalt Herbert Emrich, der den Ortsbeirat juristisch berät, bestärkt sie in dieser Haltung. Auch er ist der Auffassung, dass der Eingemeindungsvertrag von 1969 gültig bleibt, eine einseitige Aufkündigung durch die Stadt vor dem Verwaltungsgericht keinen Bestand hat.

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Bosenheim – Die Bosenheimer sehen einer gerichtlichen Klärung des Schließungsbeschlusses des Stadtrats zum Bosenheimer Bad gelassen entgegen. Rechtsanwalt Herbert Emrich, der den Ortsbeirat juristisch berät, bestärkt sie in dieser Haltung. Auch er ist der Auffassung, dass der Eingemeindungsvertrag von 1969 gültig bleibt, eine einseitige Aufkündigung durch die Stadt vor dem Verwaltungsgericht keinen Bestand hat.

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