Ordnungsamt der VG gibt Antrag statt - Beschilderung schon im Februar?
Ordnungsamt gibt Antrag statt: Auf der Waldböckelheimer Hauptstraße gilt bald Tempo 30
Demnächst gilt in der Kreuznacher Straße und im Verlauf der Landesstraße 234 in weiteren Teilen Tempo 30.
Wilhelm Leyendecker

Waldböckelheim. Das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Rüdesheim hat dem vor Monaten gestellten Antrag Waldböckelheims, im Verlauf der Landesstraße 234 durch den Ort Tempo 30 aus Lärmschutzgründen anzuordnen, größtenteils stattgegeben. Das teilte Ortsbürgermeister Helmut Schmidt (SPD) mit.

Lesezeit 1 Minute
In der Kreuznacher Straße/Hauptstraße ab der Einmündung Steinmetzstraße bis zur Einmündung Waldweg (vor der Apotheke) wird eine ganztägige Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Kilometern die Stunde angeordnet. Im weiteren Verlauf bis zu Einmündung „Auf der Au“ gilt dies für die Zeit zwischen 22 und 6 Uhr.

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