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Koblenz/Bad Kreuznach

OLG Koblenz bestätigt: Vorzeitige Wahl von Haumann als Dehoga-Präsident war rechtmäßig

Gereon Haumann
Gereon Haumann, Präsident des Hotel- und Gaststättenverbands. Foto: Fredrik von Erichsen/dpa/Archivbild

Das Gericht in Bad Kreuznach hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass die Beschlüsse für eine vorzeitige Wahl des rheinland-pfälzischen Dehoga-Präsidenten Gereon Haumann rechtens waren. Dagegen hatten die Kläger Berufung beim Oberlandesgericht in Koblenz eingereicht. Jetzt gab es die endgültige Entscheidung.

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Der Senat des Oberlandesgerichts Koblenz (OLG), der sich mit der Berufung befasst hatte, schloss sich im Ergebnis voll der Argumentation des Dehoga-Prozessbevollmächtigten Rolf Bietmann an.  Die Wahl des Präsidenten Herrn Gereon Haumann durch die Mitgliederversammlung am 14. August 2018 erfolgte danach satzungskonform, also in Übereinstimmung mit der Satzung des Dehoga Rheinland-Pfalz e. ...