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Bad Kreuznach

Offizieller Haken unter vierfache Anfechtung: Wahl von Bad Kreuznacher Bürgermeister Blechschmidt war rechtens

Von Marian Ristow
Thomas Blechschmidt (links) wird nach seiner Wahl im Juni 2021 von Grünen-Politikerin Andrea Manz beglückwünscht. Dass die Wahl des Nieder-Olmers rechtmäßig erfolgt ist, bestätigte nun das OVG.  Foto: Marian Ristow (Archiv)
Thomas Blechschmidt (links) wird nach seiner Wahl im Juni 2021 von Grünen-Politikerin Andrea Manz beglückwünscht. Dass die Wahl des Nieder-Olmers rechtmäßig erfolgt ist, bestätigte nun das OVG. Foto: Marian Ristow (Archiv)

Die Wahl von Thomas Blechschmidt zum Ersten Beigeordneten der Stadt Bad Kreuznach (der auch den Titel „Bürgermeister“ trägt) war rechtens. Das hat nun auch die höchste Instanz des Landes, das Oberverwaltungsgericht Koblenz (OVG), bestätigt.

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Ein Stadtratsmitglied hatte gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) vom Mai 2022, das eine Klage gegen die Wahl abgewiesen hatte, Antrag auf Berufung gestellt. Diesen kanzelte das Oberverwaltungsgericht nun mit einem Beschluss ab. Damit ist die komplizierte Angelegenheit rund um Blechschmidts Wahl erledigt. Diese wurde nämlich nicht nur einmal inhaltlich überprüft. ...