Wirtschaftsförderung Höchstrichterliches Urteil zu verkaufoffenen Sonntagen wird kontrovers interpretiert
Offener Schlagabtausch: Traditioneller Mantelsonntag am 29. Oktober auf der Kippe

Kauflust beim traditionellen Mantelsonntag in Bad Kreuznach: Die Straßen und Geschäfte der Innenstadt, der historischen Neustadt und der Gewerbegebiete sind (wie hier auf unserem Foto von 2013) gut gefüllt. 

Rainer Gräff

Bad Kreuznach. Die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung der Stadt Bad Kreuznach am Mittwochabend bestand vielfach aus Mitteilungen. Intensiv diskutiert wurde das Thema Sonntagsöffnungszeiten nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Mai, besonders vor dem Hintergrund des am 29. Oktober anstehenden Mantelsonntags.

Dabei erläuterte Dezernent Udo Bausch seinen Standpunkt, dass der Vertrauensschutz der Händler für diese Veranstaltung gewahrt bleiben müsse und dass der Mantelsonntag eine Tradition beinhalte, sodass Bausch keinen Anlass sieht, die für den Mantelsonntag erlassene Rechtsverordnung aufzuheben.

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