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Kreise Bad Kreuznach/Mainz-Bingen

ÖPNV-Organisation in Kreisen Kreuznach und Mainz-Bingen: Alles andere als einfach

Die Kommunalverkehr Rhein-Nahe (KRN) übernimmt im Herbst den öffentlichen Busverkehr von den bisherigen Verkehrsunternehmen.  Foto: Archiv
Die Kommunalverkehr Rhein-Nahe (KRN) übernimmt im Herbst den öffentlichen Busverkehr von den bisherigen Verkehrsunternehmen. Foto: Archiv

Der für die Region und vor allem für den ländlichen Raum so wichtige Öffentliche Personennahverkehr soll ab Beginn der Herbstferien 2022 auf ganz neue Füße – oder eher gesagt Räder – gestellt werden: Die Kommunalverkehr Rhein-Nahe-GmbH (KRN) mit ihrem Geschäftsführer Uwe Hiltmann soll den Busverkehr quasi revolutionieren.

Lesezeit: 2 Minuten
Für die von den Kreisen Bad Kreuznach und Mainz-Bingen nach langen politischen Überlegungen und Debatten ins Leben gerufene eigene Gesellschaft bedeutet das: veränderte und vor allem eingängige Taktungen und verlässliche Anbindung aller Ortschaften. Und es bedeutet auch eine ganze Menge an Mehrkosten für die Kommunen als Träger der GmbH. Die Vorbereitungen laufen, ...
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Öffentlicher Nahverkehr auf mehreren Säulen – Laut RNN gibt es keine Doppelstrukturen

Region. Es ist ganz einfach, wenn man die Kundenseite sieht: Die Menschen möchten mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) von ihrem Wohnort zur Schule, zur Arbeit, zum Einkaufen, zum nächsten Bahnhof oder zum Arzt kommen und wieder zurück. Und das zu planbaren, sinnvollen Zeiten und zu tragbaren Preisen. Mit diesen Zielen ist die neue Kommunalverkehr Rhein-Nahe GmbH (KRN) gegründet worden, deren Träger die Kreise Bad Kreuznach und Mainz-Bingen und die Stadt Bad Kreuznach sind.

Bessere Versorgung ab Herbst 2022

Mit den Herbstferien 2022 soll die verbesserte Busversorgung an den Start gehen. Doch die KRN ist nur einer der Akteure im komplizierten Geflecht des ÖPNV auf den Straßen und Schienen der Region. Sie ist Teil des Rhein-Nahe-Nahverkehrsverbunds (RNN), der sich ebenfalls auf die künftigen Erfordernisse einstellt. Zur Erklärung heißt es vom RNN auf Anfrage: „Der Prozess der Entwicklung der Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund GmbH (RNN) von einem ,gemischten' Verkehrsverbund zu einem nur von den Aufgabenträgern gehaltenen Verkehrsverbund ist unabhängig von der Entscheidung der Aufgabenträger zu sehen, in welcher Art und Weise die Umsetzung des vom Zweckverband ZRNN gemeinschaftlich erstellten ÖPNV-Konzept erfolgt.“

In der Praxis heißt das: Während in den Landkreisen Birkenfeld und Alzey-Worms beziehungsweise den Städten Ingelheim und Idar-Oberstein die Ausschreibung und wettbewerbliche Vergabe gewählt wurde, haben sich die Landkreise Bad Kreuznach und Mainz-Bingen mit der Stadt Bad Kreuznach für eine Direktvergabe an das neu zu gründende kommunale Verkehrsunternehmen KRN entschieden.

„Kurz gesagt, RNN-Umstrukturierung und KRN-Neugründung sind weder ursächlich noch als Folge zu sehen“, schreibt der RNN. Die Kommunalverkehr Rhein-Nahe übernimmt im Wesentlichen diejenigen Aufgaben, die vorher von den Verkehrsunternehmen ORN und Stadtbus Bad Kreuznach durchgeführt wurden, also den Betrieb des Verkehrs und den Vertrieb der RNN-Fahrkarten in Fahrzeugen und Kundenbüros. Und der RNN? Er „berät die Aufgabenträger in fachlichen Fragen genauso, wie er der KRN GmbH in Fachfragen und zu den organisatorischen Rahmenbedingungen der RNN-Verbundstrukturen zur Seite steht.“

Wozu also die organisatorischen Neuerungen? Wurden Doppelstrukturen geschaffen? Nein, meinen die Verbundverantwortlichen: „Die Planung und Abstimmung des Verkehrsangebots zwischen unterschiedlichen Aufgabenträgern, also unterschiedlichen Landkreisen genauso wie zwischen den Landkreisen, den Städten und dem Schienenzweckverband, bleibt weiterhin zentrale Aufgabe der RNN GmbH.“

Was kompliziert klingt und wohl auch ist beim Reizthema ÖPNV, beruht laut RNN auf einem „Drei-Ebenen-Modell“:

  • Politik-Ebene: Aufgabenträger (Städte und Kreise) entscheiden in Abstimmung mit dem Land über Quantität und Qualität und damit gemeinsam die Kosten und Finanzierung des Öffentlichen Nahverkehrs. Sie geben den Rahmen vor und treffen die Entscheidung auf Basis der vom RNN für das gesamte Verbundgebiet erstellten Planung für die jeweiligen Verantwortungsbereiche. Sie finanzieren den ÖPNV gemeinsam mit den vom Land Rheinland-Pfalz bereitgestellten Mitteln. Im Falle der KRN haben drei Aufgabenträger zudem die Rolle des Gesellschafters.
  • Regie-Ebene: Der Verkehrsverbund RNN koordiniert die im ÖPNV anfallenden Aufgaben und plant die Verkehre im Rahmen des von den Aufgabenträgern vorgegebenen (vor allem finanziellen) Rahmens. Er stimmt die Standards für die Fahrzeug- und Haltestellengestaltung mit den Aufgabenträgern ab und stellt einheitliche Leistungsanforderungen für die Busverkehre auf. Er koordiniert die Vergabe dieser Leistung an Verkehrsunternehmen entweder mittels einer wettbewerblichen Ausschreibung (wie im Landkreis Birkenfeld und der Stadt Idar-Oberstein geschehen) oder begleitet die Umsetzung durch ein kommunales Verkehrsunternehmen (KRN) und berät hier die Aufgabenträger.

RNN vermarktet den Nahverkehr

Anderseits koordiniert der RNN den Verbundtarif mit Verkehrsunternehmen einerseits und Aufgabenträgern anderseits. Er vermarktet den gesamten Nahverkehr aller Bus- und Schienenverkehrsunternehmen, informiert über die Fahrpläne und Tarife mit der Fahrplan- und Tarifauskunft und organisiert die Finanzierungsströme zwischen Land, Kommunen und Verkehrsunternehmen.

  • Betriebs-Ebene: Private wie kommunale Verkehrsunternehmen erbringen die von den Aufgabenträgern im Rahmen eines Verkehrsvertrages oder eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags bestellten Verkehrsdienstleistungen. Statt einer Vergabe durch Ausschreibung wird mit der Gründung der KRN die Form der Direktvergabe an ein kommunale Verkehrsunternehmen umgesetzt. Desweiten fährt die KRN auch Busleistungen für andere Aufgabenträger, die nicht Gesellschafter sind, also für den Schienenzweckverband oder den Rhein-Hunsrück-Kreis. Hier übernimmt der RNN gemeinsam mit dem Schienenzweckverband koordinierende Aufgaben.

Für den RNN ist wichtig zu betonen: „Doppelstrukturen sind nicht vorgesehen, da wie heute auch die Aufgabenteilung zwischen Verkehrsverbund und Verkehrsunternehmen klar geregelt ist und RNN und KRN sich bei den Aufgaben gegenseitig ergänzen.“

Keine Doppelstrukturen geplant

So würden die Fahrpläne nach Abstimmung der Eckpunkte mit den Aufgabenträgern durch den RNN geplant – also Linien, Linienwege, Taktung (wie viele Fahrten pro Stunde und Tag) und die Fahrpläne mit den exakten Fahrzeiten. Die Planung der Umläufe und Dienste – also welches Fahrzeug mit welchem Fahrpersonal übernimmt welche Fahrten – plant wiederum das kommunale genau wie das private Verkehrsunternehmen. Beide greifen aufs gleiche Planungssystem zu. Rainer Gräff

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