Plus
Kreis Bad Kreuznach

Öffnung ab Montag: Einzelhändler fühlen sich überrumpelt

Von Anna-Maria Pejsek, Silke Bauer
Agnes Pluswik vom Schuhladen „Sneako“ hofft, dass mit der Öffnung ab Montag wieder mehr Laufkundschaft abgefangen werden kann. Denn das Terminshopping habe viele abgeschreckt und Druck ausgelöst. Foto: Silke Bauer
Agnes Pluswik vom Schuhladen „Sneako“ hofft, dass mit der Öffnung ab Montag wieder mehr Laufkundschaft abgefangen werden kann. Denn das Terminshopping habe viele abgeschreckt und Druck ausgelöst. Foto: Silke Bauer

Es war nur ein kurzes Intermezzo – erst seit gut einer Woche durften die Einzelhändler ihre Läden fürs Terminshopping öffnen. Seit Freitag ist klar: Ab Montag darf der Einzelhandel Kunden ohne Terminvereinbarung und ohne Kontakterfassung hineinlassen. Das besagt die 17. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Die geltenden Abstandsregeln sind weiterhin einzuhalten. Bei den Kreuznacher Einzelhändlern sorgt das für gemischte Gefühle.

Lesezeit: 2 Minuten
„Nicht falsch verstehen, es ist toll, dass wir wieder öffnen dürfen“, sagt Stephanie Kastner-Merz, die in der Kreuzstraße in Bad Kreuznach die Boutique „Stephanie“ führt. Aber: „Ich habe nun ein kleines personelles Problem. Ich muss jetzt erst mal die Planung erstellen, und meine Angestellten jetzt aus der Kurzarbeit zurückpfeifen“, sagt ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
  • 4 Wochen für nur 99 Cent testen
  • ab dem zweiten Monat 9,99 €
  • Zugriff auf alle Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
E-Paper und
  • 4 Wochen gratis testen
  • ab dem zweiten Monat 37,- €
  • Zugriff auf das E-Paper
  • Zugriff auf tausende Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
Bereits Abonnent?

Fragen? Wir helfen gerne weiter:
Telefonisch unter 0261/9836-2000 oder per E-Mail an: aboservice@rhein-zeitung.net

Oder finden Sie hier das passende Abo.

Anzeige

Im Detail

Auf Verkaufs- oder Besucherfläche von bis zu 800 Quadratmetern darf sich höchstens eine Person pro 10 Quadratmetern aufhalten (Beispiel: Bei 800 Quadratmetern entspricht dies maximal 80 Personen). Für Flächen, die über die 800 Quadratmeter hinausgehen, gilt, dass höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter erlaubt ist. (Beispiel: Bei 1600 Quadratmetern Fläche entspricht dies 80 Personen für die ersten 800 Quadratmeter und weitere 40 Personen für die zweiten 800 Quadratmeter).

Für kleine Einzelhandelsgeschäfte und Dienstleistungsbetriebe gilt die Personenbegrenzung von maximal 1 Person pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche nicht, wenn sich ausschließlich ein Haushalt mit einer weiteren Person in einem Raum aufhält.
Meistgelesene Artikel