1 Durch gesetzliche Vorgaben kommen ständig neue Pflichtaufgaben auf uns zu. Der Bedarf an Personal steigt ständig. Während im Jahr 2013 diskutiert wurde, wie wir mit dem Personalüberhang, der durch die Fusion entstünde, umgehen sollten, waren wir nach kurzer Zeit sehr froh, dass wir qualifizierte Mitarbeiter übernehmen konnten. Heute ist der Fachkräftemangel in der Verwaltung angekommen. Wir können nicht alle Stellen besetzen, weil geeignete Bewerber/innen fehlen. Die Digitalisierung wird einige Prozesse automatisieren, aber wir werden weiterhin qualifizierte Mitarbeiter benötigen.
Die Demografie macht sich auch bei uns bemerkbar. Wir schaffen es nicht, unseren Bedarf durch Ausbildung zu decken, eben weil die ausreichende Anzahl an geeigneten Bewerber/innen fehlt. Wir werden uns intensiv mit der Frage der Personalgewinnung, aber auch mit der Bindung unseres Personals auseinanderzusetzen haben. Die Personalkosten werden weiter ansteigen, weil wir die gesetzlichen und die vom Stadtrat beschlossenen Aufgaben zu erfüllen haben.
2 Die Interessen der Stadtteile werden durch die Ortsbeiräte und die Stadträte, die in den Stadtteilen leben, gut vertreten. In unseren Stadtteilen wird Gemeinschaft gelebt und Verantwortung füreinander übernommen. Ich habe immer im Blick gehabt, dass wir in allen Stadtteilen investieren. Allerdings lebt nur etwa ein Drittel der Bürger in den Stadtteilen. Deshalb ist es mir wichtig, die Neustadt, den Bereich Süd-West und Süd-Ost ebenfalls als Quartier mit besonderen Stärken zu sehen.
Eine stärkere Einbindung aller Bürger, egal wo sie leben, wird in der digitalisierten Zukunft eine immer größere Rolle spielen können. Viele Menschen sehen nur die Ergebnisse und berücksichtigen dabei nicht, dass es sich um das Ergebnis eines Entscheidungsprozesses handelt, in dem viele Interessen abzuwägen sind und damit auch immer Kompromisse gemacht werden müssen.
3 Bis 2013 gehörten dem Stadtvorstand fünf Mitglieder an. Die derzeitige Verteilung hat sich aus der Historie ergeben. Die damalige Jamaika-Koalition hat nach meiner Wahl vor meinem Amtsantritt einen Kämmerer zum Zweiten Beigeordneten gewählt, damit war klar, dass ich das Dezernat 1 im vorgegebenen Zuschnitt übernehme. Die Gemeindeordnung sieht vor, dass die Initiative zur Dezernatsverteilung nur von der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister ausgehen kann, aber der Stadtrat muss mehrheitlich zustimmen. Zur Verteilung gibt es sehr unterschiedliche Vorstellungen bei den elf politischen Gruppierungen, die im Stadtrat vertreten sind.