Neue Regelung: Vor dem Friseur noch schnell zum Corona-Test
Vorbei die Zeiten, in denen man sich einfach eine medizinische Maske aufsetzte und sich beim Friseur die Haare schneiden lassen konnte: Seit Samstag müssen Friseurkunden einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen, oder, wenn sie bereits zweimal geimpft wurden und die zweite Impfung mindestens zwei Wochen her ist, den Impfausweis zum Beweis mitbringen. Körpernahe Dienstleistungen wie Augenbrauenzupfen sind derzeit gar nicht erlaubt, Kosmetikstudios dürfen nur für medizinisch notwendige Behandlungen wie Aknetherapien öffnen.
Von Silke Bauer
Lesezeit: 2 Minuten
+ 1823 weitere Artikel zum Thema
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.