Bad Kreuznach/Wetzlar
Nach tödlichen Schüssen auf Kreuznacher Gastwirt: Mordurteil ist rechtskräftig
Nach den Feststellungen der Schwurgerichtskammer trat der 28-jährige Angeklagte am 1. September 2019 in Wetzlar von hinten an das Auto des Gastwirts heran und feuerte mit einer Pistole sieben Schüsse ab. Dadurch wurde der 39-Jährige getötet, der Beifahrer überlebte den Angriff unverletzt. Motiv des geständigen Angeklagten war Rache für einen tödlichen Familienstreit in der Türkei. Laut Mitteilung des Bundesgerichtshofs ist das Urteil rechtskräftig. Der 2. Strafsenat hat die Revision des Angeklagten verworfen. Die Überprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.