Windpark In Fürfeld kehrt auch nach Entscheidung der Koblenzer Richter keine Ruhe ein - Schlitz: Warten Begründung ab
Nach OVG-Urteil pro Windpark Fürfeld: Rechtsstreit geht weiter
Die Windräder auf dem Fürfelder Deutling – 2017 wurden 40 Millionen Kilowattstunden ins Netz eingespeist, 2018 werden es um die 37,9 Millionen Stunden sein, schätzt AöR-Vorstand Volker Lorenz, der seine Funktion ehrenamtlich ausübt und auch auf die Aufwandsentschädigung verzichtet. Foto: Stefan Munzlinger
Stefan Munzlinge

Fürfeld. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist in Ordnung, der sieben Räder große Windpark auf dem Fürfelder Deutling kann seinen (nicht unterbrochenen) Betrieb fortsetzen. So urteilte das Oberverwaltungsgericht Koblenz am vergangenen Donnerstag. Wir berichteten am 12. Oktober.

Freude daraufhin bei der Energiegesellschaft Fürfeld um Geschäftsführer Matthias Pravetz und der Ende August 2012 gegründeten Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) um Volker Lorenz, dem alleinvertretungsberechtigten Vorstand und Betriebsführer; der AöR gehören neben Lorenz und der Verbandsgemeinde sieben Dörfer der VG (außer Pleitersheim und Pfaffen-Schwabenheim) an.

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