Mutter und Tochter in Mainz-Bretzenheim tot aufgefunden: Todesermittlungsverfahren läuft
Nachdem sie zuvor von Angehörigen vermisst wurden, hat die Polizei die Wohnungstür öffnen lassen, heißt es in einer Pressemitteilung. Die eingesetzten Polizeibeamten konnten die beiden Personen nur noch tot auffinden.
Die Kriminaldirektion Mainz führt im Auftrag der Staatsanwaltschaft Mainz ein so genanntes Todesermittlungsverfahren. Nach der Strafprozessordnung muss die Staatsanwaltschaft ein solches Todesermittlungsverfahren immer dann führen, wenn ein Mensch auf nicht natürliche Weise zu Tode kommt. Zweck des Todesermittlungsverfahrens ist es herauszufinden, ob Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden bestehen. Das Todesermittlungsverfahren richtet sich nach derzeitigen Erkenntnissen nicht gegen konkrete Personen.
Für Angehörige und die Schülerschaft der von der neunjährigen besuchten Schule stehen Angebote von Seelsorgern und Kriseninterventionsteams zur Verfügung.