Einst überzeugter VW-Fahrer, heute Kläger gegen VW-Konzern: Herbert Gilbert wird vor höchstem deutschen Gericht gehört
Mut statt Maulkorb: Gebrother Dieselfahrer Herbert Gilbert am 5. Mai vorm Bundesgerichtshof
Am 5. Mai zieht er vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe: der Gebrother Herbert Gilbert (65), der gegen den VW-Konzern klagt. Seinen Sharan Diesel (2. Liter/145 PS/Baujahr Juli 2012), der die Betrugssoftware trägt, hat er in seiner Garage abgestellt. Der Wagen ist nicht mehr zu starten, weil die Batterie leer ist. Und er ist abgemeldet, um den möglichen Rückkaufwert durch gestiegene Kilometerzahl nicht zu schmälern. Foto: Stefan Munzlinger
Stefan Munzlinger

Gebroth/Karlsruhe. Das Bild ist so abgedroschen: David gegen Goliath. Klein gegen Groß. Herbert Gilbert (65), Dieselfahrer aus Gebroth im Soonwald, der gegen VW klagt, denkt in anderen Kategorien. Von Recht gegen Arroganz, von vertrauensseligem Kunden gegen durchtriebenen Konzern. Dabei prischt Gilbert nicht polternd nach vorn, ballt nicht die rhetorische Faust. Aber klein fühlt er sich auch nicht. Gilbert fühlt sich im Recht.

Lesezeit 3 Minuten
Am 5. Mai wird seine Sache vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt. Warum ausgerechnet sein Fall von gut 400.000 Klägern in Deutschland? Er weiß es nicht. Möglicherweise ist es die sich verselbstständigende Schlagzeilen-Flut, die über ihm herniederging, als er beschloss, gegen den Wolfsburger Weltkonzern zu klagen, nachdem er 2014 einen Sharan Diesel erworben hatte – „ein gutes, zuverlässiges Auto, das reichlich Platz bietet“.

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