Mit Schrapnell in den Polizeihof hinein spaziert
Der Mann aus dem Nordkreis Kusel erklärt, dass er den gefährlichen Gegenstand in seinem angemieteten Haus unter einer alten Werkbank gefunden hat. Sein Vermieter steht derweil am Haupteingang der Polizeiinspektion und meldet den diensthabenden Kollegen den Fund.
Die Polizisten verständigen den Kampfmittelräumdienst, der die Granate am frühen Nachmittag bereits abholt. So lange bleiben die Parkplätze am Polizeigebäude leer. Die beiden ungewöhnlichen „Lieferanten“ erhalten eine Strafanzeige weil sie verbotenerweise die Munition transportierten. „Das ist ein Dilemma“, sagt Arno Heeling, der Leiter der Polizeiinspektion. Er weist immer wieder darauf hin, dass die Finder Waffen oder Sprengstoffe unberührt liegen lassen und die Polizei verständigen sollen. „Der Transport dieser Gegenstände steht unter Strafe. Auch wenn die Staatsanwaltschaft die Verfolgung häufig einstellt, so muss von der Polizei zunächst eine Strafanzeige bearbeitet werden.“ Die Finder gälten als Beschuldigte, „obwohl sie es gut meinen und nur eine Gefahrenquelle beseitigen wollen“.
Die Granate entpuppte sich übrigens als britisches Schrapnell aus dem Ersten Weltkrieg. Ein Schrapnell, auch Granatkartätsche genannt, ist eine mit Metallkugeln gefüllte Artilleriegranate.
Damit noch nicht genug: Als der Kampfmittelräumdienst gerade vom Hof gefahren war, kam die nächste Finderin zum Haupteingang. Sie lieferte in einer Pralinenkiste einen Patronengurt samt Maschinengewehrpatronen ab. Per Handy wurde der Kampfmittelräumdienst wieder nach Lauterecken beordert – und die nächste Strafanzeige aufgenommen. Auch diese Munition darf laut Heeling ohne entsprechende Erlaubnis nicht transportiert werden. Die Frau hatte die Munition ebenfalls in ihrem Haus gefunden und vermutet, dass sie von ihrem verstorbenen Vater in den vergangenen Jahren dort deponiert worden war.