32-Jähriger will in zweiter Instanz Freispruch erreichen, gesteht aber, als ihm die Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen angeboten wird
Mit Berufung grandios gescheitert, aber viel Geld gespart

Bad Kreuznach. Dass der Freund der Mieterin mitten in der Nacht die Wohnung renovierte, kam bei dem ebenfalls im Haus wohnenden Vermieter gar nicht gut an. Er musste am nächsten Morgen um 4 Uhr aufstehen und zur Arbeit gehen. Nach seiner ersten Beschwerde arbeitete der aus vier Personen bestehende Renovierungstrupp in dem Haus in der Verbandsgemeinde Rüdesheim jedoch einfach weiter. Der Vermieter verständigte daraufhin die Polizei und teilte das den Renovierern mit der erneuten Aufforderung mit, die Arbeit einzustellen. Deshalb packten die Renovierer ihre Sachen zusammen. Danach soll es aber auf der Straße noch zu einer Tätlichkeit gekommen sein: Der Vermieter hatte sich vor das Auto der Renovierer gestellt und wollte es fotografieren. Als die Fahrerin das Fernlicht einschaltete und Anstalten machte, wegzufahren, sprang er zurück. Als er sich zu seinem Vorgarten umdrehte, erhielt er vom Angeklagten einen Tritt an den Unterschenkel.

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„Ich bin auf die Wiese gefallen, bin wieder aufgestanden und ins Haus“, erklärte der Vermieter, der jetzt zum zweiten Mal aussagen musste. Denn der 32-jährige Angeklagte hatte gegen einen Beschluss des Amtsgerichts Berufung eingelegt, das ihn wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt hatte.

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