Angeklagter mit pädophilen Störungen bekommt wegen Rückfallrisiko keine Bewährung
Missbrauch: Zwei Jahre Haft für Angeklagten mit pädophilen Störungen

Bad Kreuznach. Ein Großvater hielt sich im Oktober 2019 mit seiner Frau und den beiden sieben und drei Jahre alten Enkelkindern im Bad Kreuznacher Thermalbad auf. Nach dem Schwimmen ging der Opa mit dem Siebenjährigen zum Duschen. Als er zum Umziehen in eine Kabine nebenan ging, nutzte ein 39-jähriger Mann die Gelegenheit, schlüpfte zu dem Kind in die Dusche und berührte es im Intimbereich. Als der Siebenjährige „Nein“ sagte, ließ der Angeklagte von ihm ab und verschwand. Das Landgericht Bad Kreuznach verurteilte am Mittwoch den 39-jährigen Kraftfahrer aus Nordrhein-Westfalen wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren.

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Lkw-Fahrer machte regelmäßig Station in Bad Kreuznach

Durch eine Zeugin, der das seltsame Verhalten des Mannes im Schwimmbad einige Wochen nach der Tat auffiel, kam die Polizei auf die Spur des 39-Jährigen aus dem Raum Dortmund. Auf seiner wöchentlichen Tour kam der Kraftfahrer regelmäßig nach Bad Kreuznach und übernachtete dort auch, um die vorgeschriebenen Ruhezeiten einzuhalten.

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