Weil ein wegen vielfachen Besitzes kinder- und jugendpornografischer Dateien sowie wegen exhibitionistischer Handlungen vor Kindern verurteilter 49-jährige Mann aus der Verbandsgemeinde Langenlonsheim schwer erkrankt ist, erhielt er in der zweiten Instanz vom Landgericht Bad Kreuznach eine mildere Strafe.