Oeffentlicher Anzeiger
Mieterbund rät: 5 Dinge, die man in der Weihnachtszeit nicht tun sollte
Weihnachtsdekoration auf dem Balkon
Mieter dürfen sich mit Weihnachtsmännern, Lichterketten und sonstigem Schmuck austoben - aber es gibt auch Grenzen. Foto: Maja Hitij
DPA

Deko, Duft und Dauerblinklicht - für viele gehört das einfach zu Weihnachten dazu. Nun gibt es aber, besonders wenn man in einem Mietshaus wohnt, Nachbarn, die darüber nicht in verzücktes Jauchzen und Frohlocken ausbrechen.  Hier die wichtigsten Urteile zur Weihnachts- und Adventszeit .

Lesezeit 1 Minute
1.Lichterketten Lichterketten und Weihnachtsschmuck sind grundsätzlich erlaubt, wenn sie sicher installiert sind, die Hausfassade nicht beschädigt wird und Nachbarn nicht übermäßig gestört werden. Laut Gerichtsurteil ist es ist weit verbreitete Sitte, in der Weihnachtszeit Fenster und Balkone mit elektrischer Beleuchtung zu schmücken (LG Berlin 65 S 390/09).

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