Angeklagter wollt sich nicht ausweisen - Berufung verworfen
Meisenheimer kommt mit Faxen vor Gericht nicht durch: Strafe von 12 500 Euro wegen Volksverhetzung
Hammer auf Richterbank
Symbolbild
U. Deck/Archiv. dpa

Bad Kreuznach. Eine Nachricht, die den Holocaust verharmloste, hatte ein 45-Jähriger aus Meisenheim auf seiner Seite in einem sozialen Netzwerk im Internet geteilt. Dafür war er im September 2019 per Strafbefehl vom Amtsgericht Bad Sobernheim zu einer Geldstrafe von 250 Tagessätzen á 50 Euro verurteilt worden. Gegen den Strafbefehl hatte er Einspruch eingelegt, war dann aber nicht zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht erschienen.

Lesezeit 1 Minute
Nachdem das Amtsgericht Bad Sobernheim seinen Einspruch verworfen hatte, legte er Berufung ein, weshalb der Fall nun vor dem Landgericht Bad Kreuznach verhandelt wurde. Das Verfahren war schneller vorbei als die Einlasskontrolle vor dem Gerichtssaal, bei der der Angeklagte sich nicht ausweisen wollte.

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