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Der 50-Jährige hatte die Mitarbeiter mehrmals teils stark attackiert, die spüren davon bis heute noch die Folgen. Das Personal war mangels Handhabe hilflos.
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Wegen sexueller Nötigung, Beleidigung, Bedrohung und Körperverletzung hat das Amtsgericht Bad Kreuznach einen 50-Jährigen mit Behinderung zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Mann war 2022 in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung in Meisenheim untergebracht.