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Bad Kreuznach

Mehrweg schützt die Umwelt und sensibilisiert: Auch Bad Kreuznacher Gastronomie in der Pflicht

Mehrweg statt Einweg? Seit 1. Januar müssen Restaurants, Cafés und Bistros zusätzlich zu den Einwegverpackungen auch Mehrwegbehälter anbieten. Ausnahmen gibt es für kleine Betriebe, die beispielsweise eine maximale Verkaufsfläche von 80 Quadratmeter haben. Den Gastronomiebetrieben ist erlaubt, die Mehrwegvariante gegen Pfand auszugeben. Diese Art der Verpackung darf aber grundsätzlich nicht teurer als die Produkte mit Einwegverpackung sein.

Von Lena Reuther
Lesezeit: 4 Minuten