Neue Bekämpfungsverordnung: Maskenpflicht entfällt vielerorts - Infizierte Beschäftigte in der Bildung dürfen weiterarbeiten: Maskenpflicht entfällt vielerorts: Diese Corona-Regeln gelten ab Sonntag im Kreis Bad Kreuznach
Neue Bekämpfungsverordnung: Maskenpflicht entfällt vielerorts - Infizierte Beschäftigte in der Bildung dürfen weiterarbeiten
Maskenpflicht entfällt vielerorts: Diese Corona-Regeln gelten ab Sonntag im Kreis Bad Kreuznach
Am Sonntag, 3. April, treten neue Corona-Regeln in Kraft. Grundlage hierfür ist die 33. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes, die umfangreiche Lockerungen der Vorschriften vorsieht, die teilweise bereits seit Pandemiebeginn gelten. Ein Überblick:
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Die Kontaktbeschränkungen entfallen – sowohl für Geimpfte beziehungsweise Genesene sowie für Ungeimpfte im öffentlichen wie im privaten Raum.
Die Maskenpflicht entfällt vielerorts und gilt nur noch im medizinischen Bereich wie etwa in Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeheimen und Vergleichbarem sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln und Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern.