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Landkreis Bad Kreuznach

Masken, Treffen und Märkte: So sehen die gültigen Regeln ab Montag dem 1. März aus

Ab heute, dem 1. März, gelten Konkretisierungen zur Ergänzung zur sechzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung der Kreisverwaltung Bad Kreuznach. Das betrifft die unterschiedlichsten Lebensbereiche. Grundsätzlich merkt die Kreisverwaltung in ihrer Veröffentlichung an: „Allgemein gelten weiterhin die AHA-plus-L-Regeln (Abstand – Hygiene – Alltagsmaske – Lüften). Die jeweiligen Hygiene- und Abstandsregeln sind generell einzuhalten, auch wenn auf diese nicht zusätzlich hingewiesen wird.“

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