Marian Ristow zur Diskussion um Mantelsonntag: Willkommen in der Realität
Das Beantragen von verkaufsoffenen Sonntagen ist erlaubt, das Vorgehen dagegen aber ebenso.
Wer das Risiko eingeht, einen rechtlich höchst umstrittenen verkaufsoffenen Sonntag durchführen zu wollen, muss einkalkulieren, dass die Gerichte ihn in letzter Sekunde stoppen.
So läuft das Spiel, bei dem die Regeln leider nicht so klar sind, dass man vorab genau weiß, was geht und was nicht.