Lockerungen ab 31. Mai: Einzelhandel im Kreis Kreuznach darf öffnen
Ein Arzt hält einen Tupfer mit einem Abstrich für einen Corona-Test in der Hand.Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
Die 21. Coronabekämpfungsverordnung des Landes gilt im Kreis aufgrund der dauerhaften Inzidenz unter 50 am 31. Mai und 1. Juni. Schon am 2. Juni gilt eine neue. ergänzende Verordnung. Hier einige Stichworte:
Lesezeit: 2 Minuten
AHA-Regeln: Abstand, Hygiene, Alltagsmaske, Lüften sind weiterhin generell einzuhalten.
Testpflicht: Eine Testpflicht besteht für Menschen ab sechs Jahren. Bei vollständig Geimpften entfällt die Testpflicht zwei Wochen nach der Impfung. Sie entfällt ebenfalls bei Genesenen, deren Erkrankung 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt und die das Ergebnis eines PCR-Tests oder einen ...
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