Plus
Kreis Bad Kreuznach

Lockerungen ab 31. Mai: Einzelhandel im Kreis Kreuznach darf öffnen

Tupfer mit einem Abstrich für einen Corona-Test
Ein Arzt hält einen Tupfer mit einem Abstrich für einen Corona-Test in der Hand. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Die 21. Coronabekämpfungsverordnung des Landes gilt im Kreis aufgrund der dauerhaften Inzidenz unter 50 am 31. Mai und 1. Juni. Schon am 2. Juni gilt eine neue. ergänzende Verordnung. Hier einige Stichworte:

Lesezeit: 2 Minuten
 AHA-Regeln: Abstand, Hygiene, Alltagsmaske, Lüften sind weiterhin generell einzuhalten.  Testpflicht: Eine Testpflicht besteht für Menschen ab sechs Jahren. Bei vollständig Geimpften entfällt die Testpflicht zwei Wochen nach der Impfung. Sie entfällt ebenfalls bei Genesenen, deren Erkrankung 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt und die das Ergebnis eines PCR-Tests oder einen ...