Lockerungen ab 31. Mai
Lockerungen ab 31. Mai: Einzelhandel im Kreis Kreuznach darf öffnen
Tupfer mit einem Abstrich für einen Corona-Test
Ein Arzt hält einen Tupfer mit einem Abstrich für einen Corona-Test in der Hand. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild. dpa

Kreis Bad Kreuznach. Die 21. Coronabekämpfungsverordnung des Landes gilt im Kreis aufgrund der dauerhaften Inzidenz unter 50 am 31. Mai und 1. Juni. Schon am 2. Juni gilt eine neue. ergänzende Verordnung. Hier einige Stichworte:

Lesezeit 2 Minuten
AHA-Regeln: Abstand, Hygiene, Alltagsmaske, Lüften sind weiterhin generell einzuhalten. Testpflicht: Eine Testpflicht besteht für Menschen ab sechs Jahren. Bei vollständig Geimpften entfällt die Testpflicht zwei Wochen nach der Impfung.

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