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Langenlonsheim

Langenlonsheimer Kirmes: Beschluss kommt im Juli

Von Dieter Ackermann
Für den Erwerb dieses Objektes in der Naheweinstraße, hat sich die Ortsgemeinde Langenlonsheim per Satzungsbeschluss das Vorkaufsrecht gesichert.  Foto: Dieter Ackermann
Für den Erwerb dieses Objektes in der Naheweinstraße, hat sich die Ortsgemeinde Langenlonsheim per Satzungsbeschluss das Vorkaufsrecht gesichert. Foto: Dieter Ackermann

Um notwendigen Parkraum und Erholungsflächen in der alten Ortslage schaffen zu können, hat sich die Gemeinde durch einen einstimmigen Satzungsbeschluss des Langenlonsheimer Gemeinderates ein besonderes Vorkaufsrecht für den Erwerb des Grundstücks 146 in der Naheweinstraße gesichert. „Damit haben wir den Fuß in der Tür”, unterstrich Ortsbürgermeister Bernhard Wolf.

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Damit ein Bauherr den Ausbau des Dachbodens im Bereich der Kreuzung Lessingstraße und Göthestraße vollziehen kann, sprach sich der Gemeinderat außerdem für die Befreiung von der textlichen Festsetzung des Bebauungsplanes „Schlechter Krummgewann - Hinter der Kinsheck” aus. Einen weiteren Antrag eines Bauwilligen, der den Neubau eines Sanitärcontainers auf einem Grundstück im ...