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Langenlonsheim
Langenlonsheimer Kirmes: Beschluss kommt im Juli
Für den Erwerb dieses Objektes in der Naheweinstraße, hat sich die Ortsgemeinde Langenlonsheim per Satzungsbeschluss das Vorkaufsrecht gesichert. Foto: Dieter Ackermann
Damit ein Bauherr den Ausbau des Dachbodens im Bereich der Kreuzung Lessingstraße und Göthestraße vollziehen kann, sprach sich der Gemeinderat außerdem für die Befreiung von der textlichen Festsetzung des Bebauungsplanes „Schlechter Krummgewann - Hinter der Kinsheck” aus.
Einen weiteren Antrag eines Bauwilligen, der den Neubau eines Sanitärcontainers auf einem Grundstück im ...