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Bad Kreuznach

Landrechnungshof kritisiert Anwaltskosten: Rechtsstreit zwischen Bad Kreuznachs OB und Stadtrat Wilhelm Zimmerlin im Fokus

Von Marian Ristow
OB Heike Kaster-Meurer  			Foto: SPD
OB Heike Kaster-Meurer Foto: SPD

Es geht um exakt 10.299 Euro – das ist der Betrag, den Rechtsanwalt Andreas von Oppen von der Frankfurter Kanzlei Greenfort der Stadt Bad Kreuznach in Rechnung gestellt hat.

Lesezeit: 2 Minuten
Von Oppen, Fachanwalt für Gesellschaftsrecht, hat Oberbürgermeisterin Heike Kaster-Meurer (SPD) im Rechtsstreit vertreten, den Stadtrat Wilhelm Zimmerlin wegen Herausgabe des Gewobau-Prüfberichts des Landesrechnungshofes Rheinland-Pfalz (LRH) angestrengt und gewonnen hatte. Eben jener Landesrechnungshof hat nun die Mandatierung des Fachanwalts durch Kaster-Meurer kritisiert. Die Beauftragung verstoße gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot. Die Prüfbehörde ist ...