Ob in der Gemeinde oder außerhalb: Bauen auf einem Privatgrundstück nur mit Genehmigung
Auch auf Privatgrundstücken darf nicht einfach gebaut werden. Es muss eine Baugenehmigung her. Im Langenlonsheimer Container-Fall liegt keine Genehmigung vor. Und so kann der Kreis eine Räumung verfügen oder die Möglichkeit geben, eine rechtliche Genehmigung auszustellen. Im Fall der Containersiedlung handelt es sich um einen sogenannten „unbeplanten Innenbereich“, das heißt: Es liegt kein Bebauungsplan vor. Unbeplante Innenbereiche entwickeln sich mit der Zeit in einer Stadt, einem Dorf. Anders bei Neubaugebieten, bei denen vom Haus bis zum Zaun alles festgelegt ist. Die Gemeinde kann einschreiten; sie lässt mithilfe des Kreisbauamtes prüfen, ob eine solche Bebauung im Dorf zulässig ist. Wenn die Baubehörde anderer Meinung ist, kann sie das Einvernehmen ablehnen. Kommt es dann, wie in diesem Fall,
vor den Kreisrechtsausschuss, eine vorgerichtliche Instanz, kann der Ausschuss aber auch anders befinden. „Der Kreisrechtsausschuss kann im Rahmen seiner Verwaltungstätigkeit entscheiden“, betont Juristin Friederike Münzenberg von der Kreisverwaltung. Ist dann noch immer keine Einigung in Sicht, geht das Ganze vor Gericht. amp