Strafmaß für 62-Jährigen bleibt bei Zahlung von 2000 Euro - Bettina Dickes hatte Anzeige nach Herabwürdigung in E-Mail erstattet: Landrätin Bettina Dickes beleidigt: Meisenheimer zieht Berufung vor Amtsgericht zurück
Strafmaß für 62-Jährigen bleibt bei Zahlung von 2000 Euro - Bettina Dickes hatte Anzeige nach Herabwürdigung in E-Mail erstattet
Landrätin Bettina Dickes beleidigt: Meisenheimer zieht Berufung vor Amtsgericht zurück
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat am Montagmorgen eine Beleidigung verhandelt: Ein Mann hatte Landrätin Dickes angegriffen. Foto: Markus Kilian Markus Kilian
Strafmaß für 62-Jährigen bleibt bei Zahlung von 2000 Euro. Bettina Dickes hatte Anzeige nach Herabwürdigung in E-Mail erstattet.
Es bleibt dabei: Ein Meisenheimer muss 2000 Euro Strafe zahlen, weil er Landrätin Bettina Dickes in einer E-Mail sowie in Sozialen Medien öffentlich beleidigt hat. Nachdem das Amtsgericht den Mann im Frühjahr zu der Zahlung verurteilt hatte, beantragte der 62-Jährige Berufung, zog diese aber am Montagmorgen nach kurzer Verhandlung letztlich zurück – womöglich, um sich weitere Gerichtskosten zu ersparen.