Landgericht musste neues Urteil finden: Fast zwei Jahre weniger Haft für Maskenmann
Bad Kreuznach
Landgericht musste neues Urteil finden: Fast zwei Jahre weniger Haft für Maskenmann
Bad Kreuznach. Nachdem er bereits im August vergangenen Jahres vom Bundesgerichtshof recht bekommen hatte, konnte sich der Maskenmann jetzt auch vor dem Bad Kreuznacher Landgericht über einen juristischen Erfolg freuen: Sein Strafmaß wurde erheblich reduziert.
Von unserem Redakteur Dominic Schreiner
Erneut musste sich das Bad Kreuznacher Landgericht mit dem „Jigsaw“-Fall, der vor fast zwei Jahren für einiges Aufsehen gesorgt hatte, befassen. Im Dezember 2014 hatte die Schwurgerichtskammer einen der drei Angeklagten, den Auftragsmörder mit der Maske aus einem Horrorfilm, wegen gefährlicher Körperverletzung für fünf Jahre und drei Monate ins Gefängnis geschickt.