33-Jährige wegen Beleidigung und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt
Kurze Zündschnur hatte Folgen: 33-Jährige wurde rabiat gegen Mitbeschäftigte

Symbolbild Foto: picture alliance / David Ebener/dpa | David-Wolfgang 

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Bad Kreuznach. Einen kleinen Strafrabatt gewährte das Landgericht Bad Kreuznach einer 33-Jährigen, die wegen Beleidigung und Körperverletzung vom Amtsgericht Bad Kreuznach im Oktober 2023 zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden war. In der Berufungsverhandlung reduzierten die Richter die verhängte Freiheitsstrafe von neun auf sieben Monate.

Die 33-Jährige war auf ihrer Arbeitsstelle in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung im November 2022 in Streit mit Arbeitskollegen geraten. Sie beleidigte eine Kollegin und schubste die Frau so heftig, dass diese auf den Boden fiel und sich erheblich verletzte.

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