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Bad Kreuznach

Kurzarbeit: Sozialversicherungsbeiträge an Beschäftigte auszahlen

Von Marian Ristow
Kurzarbeitergeld heißt die Realität für viele Beschäftigte in der Region. Die IG Metall Bad Kreuznach weist auf ein generelles Problem bei der Regelung hin und fordert eine umgehende Korrektur. Foto: picture alliance/dpa
Kurzarbeitergeld heißt die Realität für viele Beschäftigte in der Region. Die IG Metall Bad Kreuznach weist auf ein generelles Problem bei der Regelung hin und fordert eine umgehende Korrektur. Foto: picture alliance/dpa

Allein im Bezirk der Agentur für Bad Kreuznach (dazu zählen die Landkreise Birkenfeld, Bad Kreuznach und Rhein-Hunsrück) haben bis Ostern etwas mehr als 3000 Betriebe Kurzarbeit angezeigt und entsprechende Anträge gestellt. In ganz Rheinland-Pfalz sind es bisher mehr als 20.000 Unternehmen und Firmen. Die bundesweite Regelung zur Kurzarbeit weist aber ihre Tücken auf. Und konkrete Nachteile – für die Arbeitnehmer. Darauf, und auf generelle Konstruktionsfehler bei Kurzarbeitergeld, weist die IG Metall Bad Kreuznach hin. Deren erster Bevollmächtigter, Ingo Petzold, hat sich in einem offenen Brief an die Bundestagsabgeordneten der Region gewandt.

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„Bei Kurzarbeit werden den Arbeitgebern rückwirkend zum 1. März die Beiträge zur Sozialversicherung zurückerstattet – nicht nur die Arbeitgeberanteile, sondern auch der Anteil der Beschäftigten. Das ist nicht gerecht! Der Arbeitnehmeranteil der Sozialbeiträge muss daher dringend an die Beschäftigten weitergegeben werden“, schreibt Petzold an die Bundestagsabgeordneten des Wahlkreise Bad Kreuznach/Birkenfeld ...