Keine gesetzlichen Vorgaben, aber konkrete Handlungsvorgaben hat der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz (GStB) verfasst und an alle Kommunen versendet. Darin geht es um die Durchführung unter Hygieneschutzmaßnahmen, Umlaufverfahren oder Telefon- und Videokonferenzen.
Generell wird empfohlen, „Präsenzsitzungen derzeit auf das absolut notwendige Maß zu reduzieren und nur in unaufschiebbaren Angelegenheiten abzuhalten“.
„Auch sind seit Juni 2020 Video- oder Telefonkonferenzen bzw. Mischformen, bei denen sich ein Teil mit Kamera zuschaltet und der
andere Teil per Telefon, möglich“, heißt es in darin weiter. Dazu bedarf es aber einer „Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates“. Die Stadt muss sich dafür aber das Okay der Aufsichtsbehörde (ADD) einholen. Die Zustimmung der Ausschussmitglieder/Stadträte kann entweder danach oder davor erfolgen. ri