Ausschuss ändert Bestimmungen für Dippemarkt: Kein generelles Verbot: Kreuznacher Jahrmarkt: Verkauf von Küchenmessern bleibt erlaubt, der von Jagdmessern nicht
Ausschuss ändert Bestimmungen für Dippemarkt: Kein generelles Verbot
Kreuznacher Jahrmarkt: Verkauf von Küchenmessern bleibt erlaubt, der von Jagdmessern nicht
Der Verkauf von Küchenmessern bleibt 2025 auf dem Jahrmarkt erlaubt. Jagd- und Militärmesser dürfen nicht mehr angeboten werden. Dafür hat sich der Ausschuss für Messe und Märkte ausgesprochen. Foto: Charlotte Eberwien (Archiv) Charlotte Eberwien
Es ist ein Widerspruch, der nur schwer aufzulösen ist: Einerseits werden am Kreuznacher Jahrmarkt stichprobenartig Taschenkontrollen durchgeführt, damit die Besucher keine Waffen mit sich führen. Anderseits gibt es an einigen Ständen auf dem Dippemarkt Messer in vielerlei Formen zu kaufen.
Aktualisiert am 11. Oktober 2024 16:08 Uhr
Die Diskussion darüber ist schon öfter aufgekeimt, doch aufgrund vermehrter Vorfälle mit Messerangriffen in jüngster Zeit stellt sich die Frage, wie ein Messermitnahmeverbot bei einem gleichzeitigen Verkauf von Messern in Einklang zu bringen ist.Für den zuständigen Dezernenten, Stadtbeigeordneten Markus Schlosser, ist das „schon immer ein Spagat gewesen.