Das Szenario ist kein neues und wiederholt sich landes- und bundesweit in steter Regelmäßigkeit: Eine Kommune genehmigt einem Antragsteller die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags – und ein Klageberechtigter zieht dagegen vor Gericht. So könnte es sich auch in absehbarer Zukunft in Bad Kreuznach zutragen.