Kreisrechtsausschuss lässt Pulver-Kurt abblitzen

Pulver-Kurt, der vor Monaten vom Landgericht Bad Kreuznach zu einer Gefägnisstrafe verurteilt worden war, erschien am Donnerstag nicht zur Verhandlung
Pulver-Kurt, der vor Monaten vom Landgericht Bad Kreuznach zu einer Gefägnisstrafe verurteilt worden war, erschien am Donnerstag nicht zur Verhandlung Foto: Klaus Dietrich

Bad Kreuznach/Hundsbach – Der als Pulver-Kurt bundesweit bekannt gewordene Rentner Kurt N. aus Hundsbach soll für die im Zusammenhang mit der Evakuierung von Becherbach/Pfalz entstandenen Kosten aufkommen. Der Kreisrechtsausschuss Bad Kreuznach wies am Donnerstag Pulver-Kurts Widerspruch gegen den Kostenbescheid der Verbandsgemeinde Meisenheim zurück. Weder Kurt N. noch sein Anwalt waren zur Verhandlung erschienen.

Anzeige

Bad Kreuznach/Hundsbach – Der als Pulver-Kurt bundesweit bekannt gewordene Rentner Kurt N. aus Hundsbach soll für die im Zusammenhang mit der Evakuierung von Becherbach/Pfalz entstandenen Kosten aufkommen. Der Kreisrechtsausschuss Bad Kreuznach wies am Donnerstag Pulver-Kurts Widerspruch gegen den Kostenbescheid der Verbandsgemeinde Meisenheim zurück. Weder Kurt N. noch sein Anwalt waren zur Verhandlung erschienen.

Pulver-Kurt soll etwa 32 000 Euro für die im Januar 2011 von der VG-Verwaltung angeordneten Maßnahmen zahlen. Der Rentner hatte in einer Scheune in Becherbach unter unter anderem große Mengen Sprengstoff gelagert. Das Dorf musste zeitweise evakuiert werden. kd