Kommentar: Kommunale Verbote helfen Zirkustieren nicht
Die kommunalen Verbote verbessern die Lage der Tiere überhaupt nicht. Sie führen nur zu einer Ungleichbehandlung der Zirkusbetreiber. Große Zirkusse ziehen vor die Verwaltungsgerichte und haben mit ihren Einsprüchen oft Erfolg. Kleinere Betriebe scheuen die Prozesskosten. Für sie bedeuten die Regelungen ein faktisches Berufsverbot.
Das ist ungerecht, denn das deutsche Tierschutzgesetz erlaubt solche Darbietungen – wenn Halter die entsprechende Genehmigung vorlegen können – grundsätzlich. Die Haltung der Tiere wird von den Veterinärämtern überprüft.
Die Schausteller müssen Mindeststandards einhalten, die in einer Leitlinie festgelegt sind. Ich bezweifle, dass Tiere in die Manege gehören. Solange der Bund aber keine einheitliche Regelung trifft, sollte gleiches Recht für alle gelten.