Dass die Abschiebeverfügung für die Familie Jolla am 15. Dezember eingetroffen ist, mag dem Jahresendspurt des BAMF zuzuschreiben sein. Die Ausreise auf den 23. Dezember festzusetzen, spricht nicht von gutem Instinkt.
Sascha Saueressig zur Abschiebeverfügung gegen die Familie Jolla
Nun hofft man auf die Härtefallkommission – und, sollte dies gelingen, auf ein Widerspruchsverfahren. Sinnvoll ist dieses Prozedere nicht. Zwischen Kriegs- und Wirtschaftsflüchtlingen, theoretisch sicheren und unsicheren Herkunftsländern zu unterscheiden, ist ein Behelf, aus Angst vor populistischen, emotional aufgeladenen Parolen um Obergrenzen und ähnlichen Unsinn.