Gericht sieht bei 59-Jährigem keine Einsicht in Taten oder Aussicht auf Erfolg: Kinderpornos: Bewährung für eine Therapie abgelehnt
Gericht sieht bei 59-Jährigem keine Einsicht in Taten oder Aussicht auf Erfolg
Kinderpornos: Bewährung für eine Therapie abgelehnt
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Bad Kreuznach. 1156 Dateien mit Darstellungen von Kindern, die sexuelle Handlungen an sich vornehmen mussten oder den Missbrauch Erwachsener an Kindern zeigen, hatte ein Bad Kreuznacher auf seinem Rechner. Weil auch auf seinem Facebook-Account kinderpornografische Bilder zu sehen waren, wurden die Ermittler auf ihn aufmerksam und durchsuchten im Januar 2019 seine Wohnung.
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Dabei fanden sie die 1156 Dateien, die auf zwei Computern abgelegt waren, darunter Darstellungen schwerer Missbrauchstaten an Kleinkindern und Säuglingen.
In einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht wollte der 59-Jährige jetzt die Aussetzung seiner 16-monatigen Haftstrafe zur Bewährung erreichen.