40-Jähriger hatte sich im Internet als Strohmann für Verkehrssünder mit hohem Punktekonto angeboten
Kein legales Geschäft: Punkteübernehmer muss Geldstrafe zahlen
dpa

Bad Kreuznach. Schnell und leicht verdientes Geld erhoffte sich ein 40-jähriger Mann aus Saarbrücken von seinem neuen Job als Punktevereiteler. So nennt man eine Dienstleistung, die von Autofahrern mit hohem Punktekonto in der Verkehrssünderkartei unter anderem auf Internetseiten nachgefragt wird. Und weil der Punktehandel kein legales Geschäft ist, musste sich der mutmaßliche Strohmann jetzt wegen Strafvereitelung vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach verantworten.

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Denn auf eine Kleinanzeige des Saarbrückers im Internet hatte ein Pkw-Fahrer aus dem Kreisgebiet geantwortet, der in der Winzenheimer Straße in Bad Kreuznach in einer Tempo 30-Zone mit 51 Stundenkilometer geblitzt worden war. Gegen die Zahlung von 100 Euro sollte der 40-Jährige die Strafpunkte des Autofahrers übernehmen.

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