Landgericht Zweite Strafkammer verurteilt 41-jährigen Heroinabhängigen zu sechs Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung
Kein Entzug: Tankstellenräuber will lieber ins Gefängnis

Bad Kreuznach. Einen Angeklagten, der lieber lange Jahre im Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung auf sich nimmt, als in einer Entziehungsanstalt seine Sucht zu behandeln, gibt es vor Gericht wohl nicht so oft. Der Tankstellenräuber von Langenlonsheim, der im Dezember 2015 eine Verkäuferin mit einer Spielzeugpistole bedroht und 400 Euro gestohlen hat (der „Oeffentliche“ berichtete) und dessen Tat am Freitag am Landgericht Bad Kreuznach verhandelt wurde, zählt zu diesen eher seltenen Fällen.

Lesezeit 2 Minuten
Staatsanwältin Annette Boeckel und die zweite Strafkammer rund um Richter Dr. Bruno Kremer waren trotz der schweren Straftat des 41-jährigen Heroinabhängigen gewillt, dem vielfach vorbestraften Mann eine goldene Brücke zu bauen und ihn unter Anwendung des Paragrafen 64 des Strafgesetzbuchs statt ins Gefängnis in eine Entzugsklinik zu schicken, wo man ihn von den Drogen entwöhnen könnte.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region